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Viele unserer Kunden sehen unseren häuslichen Pflegedienst nicht nur als eine notwendige Dienstleistung für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden, sondern den persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeitern als eine willkommene Abwechslung.
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige z. B. Beruf und Betreuung besser organisieren können.
In diesem Ratgeber finden Sie viele Informationen und praktische Hinweise zum Thema „Ambulante Pflege und Betreuung“
Unser Pflegedienst in Zahlen
Zusammen mit der Sozialservice-Gesellschaft und der Schwesternschaft vom Roten Kreuz ist das BRK Träger von über 120 Pflegediensten in Bayern.
Mit über 2.200 hauptamtlichen Mitarbeitern, sind wir einer der führenden Anbieter für Ambulante Pflege in Bayern. So werden täglich ca. 23.000 Menschen durch unsere Pflegedienste gepflegt, betreut und versorgt.
Wir bringen Erfahrung aus 40 Jahren zu Ihnen nach Hause.
Wo erhalte ich Beratung über die Leistungen der Pflegeversicherung?
Bei einem Ambulanten Pflegedienst des Bayerischen Roten Kreuz. Grundsätzlich sind aber auch die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet über die Leistungsansprüche bei Pflegebedürftigkeit zu unterrichten und zu beraten.
Wer führt die Begutachtung durch?
Nach Rücksendung der Antragsformulare beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
Wo erhält man Unterstützung für die Begutachtung?
Eine Fachkraft unseres BRK Pflegedienstes kann den Pflegebedürftigen und die Angehörigen bei der Vorbereitung zur Begutachtung und während des Besuchstermins unterstützen.
Was ist, wenn sich der Pflegebedarf im Lauf der Zeit verändert?
Sollte sich im Laufe der Zeit der Zustand verschlechtern, kann jederzeit ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt werden. Hierzu beraten und unterstützen selbstverständlich unsere Pflegedienste.
Welche Tätigkeiten werden vom ambulanten Pflegedienst übernommen?
Wenn Sie Hilfe benötigen, werden wir Sie in jeder Lebenslage unterstützen - ob bei einer Behandlungspflege (Verbände, Spritzen, etc.), bei grundpflegerischen Tätigkeiten (Körperpflege, An- u. Auskleiden, Kämmen, etc.) oder ggf. bei Tätigkeiten im Haushalt wie Einkaufen gehen, Fensterputzen, Wischen. Wir helfen Ihnen also bei allem, was Sie selbst nicht mehr oder nur noch schlecht schaffen.
Was versteht man unter Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können einen zugelassenen professionellen Pflegedienst engagieren und erhalten dann die sogenannte „Pflegesachleistung“.
Kann ich mir häusliche Pflege leisten?
Ja, die Pflegeversicherung berücksichtigt mit zahlreichen Hilfen – von der Zahlung ambulanter Pflegekräfte bis hin zu Hilfen für pflegende Angehörige – den Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, zu Hause gepflegt zu werden.
Individuelle Angebote
Gerne erstellen wir auf der Grundlage einer persönlichen Beratung ein individuelles Angebot. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei Anträgen und Behördengängen.
Die Einbeziehung des Umfelds, der Angehörigen sowie die Abstimmung mit Ärzten, Klinken und Behörden ist für uns selbstverständlich.
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